Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Neue EU-Richtlinien für den Motorrad-Führerschein

30.04.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ab Januar 2013 wird die Klasse A deutlich teurer Wenn in Deutschland am 19.01.2013 die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft tritt, haben Motorradfahrer das Nachsehen. Zwei wichtige Änderungen sorgen dafür, dass Fahrschüler dann wesentlich mehr Zeit und Geld in den Führerschein der Klasse A investieren müssen. „Wer im Alter zwischen 18 und 24 den Motorrad-Führerschein macht, erhält bisher eine beschränkte Fahrerlaubnis, die nach zwei Jahren automatisch in die unbeschränkte umgewandelt wird“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Das wird nächstes Jahr anders. Wer unter 25 ist, bekommt in Zukunft den neuen Führerschein der Klasse A2. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, müssen Anwärter zurück in die Fahrschule und eine neue praktische Prüfung ablegen.“ Das bedeutet zusätzlichen Aufwand – und zusätzliche Kosten: Je nach Anzahl der benötigten Fahrstunden schätzt sie der Fahrlehrer auf 300 bis 500 Euro. Auch für Besitzer des Führerscheins der Klasse A1 für Leichtkrafträder wird sich nächstes Jahr einiges ändern. Noch können sie mit 25 Jahren unter erleichterten Bedingungen in die Klasse A einsteigen: Bereits geleistete Theoriestunden und Sonderfahrten werden angerechnet. Ab 2013 gibt es diese Regelung nicht mehr. Wer dann den Führerschein der Klasse A machen möchte, ohne vorher im Besitz der beschränkten Fahrerlaubnis gewesen zu sein, muss noch einmal den ganzen Theorieunterricht und die volle praktische Ausbildung absolvieren. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät deshalb allen, die zukünftig schwere Maschinen fahren wollen, noch dieses Jahr die beschränkte Klasse A zu machen: „Das gilt für diejenigen, die deutlich jünger als 25 Jahre sind und den Motorrad-Führerschein machen wollen, genauso wie für alle, die bereits die Klasse A1 haben und demnächst auf A umsteigen möchten.“ Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

Tuning – mit Sicherheit!

15.08.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Veränderungen am Fahrzeug müssen sofort eingetragen werden Fahrzeugtuning ist schwer im Trend – gerade bei jungen Autofahrern. Doch aus dem coolen Hobby kann schnell eine Straftat werden. „Wer sein Auto mit illegalen Teilen aufrüstet, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Stress mit der Versicherung, sondern auch Fahrverbot oder sogar eine vorläufige Festnahme“, warnt Fahrlehrer #userInhaber#. „Also Hände weg von Tuning-Teilen, die zwar schön aussehen aber die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Das ist lebensgefährlich und strafbar.“ Doch leider boomt der Markt mit illegalen Produkten. Schwarze Schafe finden sich nicht nur im Internet, sondern auch auf Fachmessen. „Die schrecken leider auch nicht davor zurück, Gutachten zu fälschen“, weiß der Inhaber der Fahrschule #userName#. „Um Teile ganz ohne Gutachten sollte man natürlich prinzipiell einen großen Bogen machen.“ Wer einem unseriösen Anbieter auf den Leim gegangen ist, erfährt das oft erst bei der Abnahme der Modifikationen durch einen Sachverständigen. Denn der Einbau von Produkten mit einem Teile- oder Materialgutachten muss vom TÜV genehmigt werden. Bei dieser Prüfung durchzufallen, ist ärgerlich und teuer. „Mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) sind Sie auf der sicheren Seite, da entfällt auch die Abnahme“, erklärt #userInhaber#. „Die Teile-ABE müssen Sie aber bei allen Fahrten mitführen.“ Denn die nächste Verkehrskontrolle kommt bestimmt – und dann muss nachweisbar sein, dass alle Tuning-Maßnahmen zugelassen sind. Deshalb ist es ganz wichtig, nach einer Genehmigung durch den TÜV die Fahrzeugpapiere umgehend auf den neuesten Stand zu bringen. „Vom Gutachter bekommen Sie eine Bescheinigung, mit der Sie die Veränderungen bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief eintragen lassen können“, so der engagierte Fahrlehrer. „Das sollten Sie sofort tun, denn erst dann ist das Tuning legal!“ Solange die Sicherheit im Vordergrund steht, ist für #userInhaber# gegen Tuning nichts einzuwenden. „Wer sich im seriösen Fachhandel beraten lässt, kann normalerweise nichts falsch machen“, meint er. Und manche Umbauten können sogar zu besserem Fahrverhalten führen. „Breitere Reifen sorgen zum Beispiel für mehr Sicherheit und mit sogenanntem Eco-Tuning kann man Benzin sparen.“ Fragen zu sicherem Autotuning beantwortet Ihnen #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in die Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

NEWSLETTER

Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!

Jetzt Newsletter abonnieren