Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Früh übt sich: Begleitetes Fahren
15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMedienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber# von der #userName# ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Motoröl: Herzblut der Mobilität
16.09.2021 | FAHRSCHUL-WISSENBis Ende des 20. Jahrhunderts galt Rohöl für die Menschheit als „schwarzes Gold“. Mittlerweile genießen fossile Brennstoffe zwar einen weit weniger guten Ruf, doch nach wie vor ist Öl das Herzblut, das in den Verkehrsadern dieser Welt pulsiert. Für die Lebensdauer und Funktionsweise eines Motors ist die zähklebrige Flüssigkeit essentiell. Für Autofahrer wird der Umgang mit Motoröl deshalb Routine sein, doch viele Menschen vernachlässigen Kontrolle und Wartung. Dabei kann eine solche Fahrlässigkeit gravierende, meist irreparable Motorschäden nach sich ziehen. Denn das Öl ist ein echter Allrounder und schützt den Fahrzeugantrieb auf vielfältige Weise: „Die Schmierfähigkeit der Flüssigkeit sorgt dafür, dass die Bauteile des Motors nicht aneinanderreiben und schützt so vor Verschleiß und Korrosion“, erklärt #userInhaber# von der #userName# aus #userCity#. „Zudem kühlt und reinigt es den Motor von Asche, Ruß und metallischem Abrieb.“ Die thermische Belastung der Bauteile des Motors lassen den Ölvorrat jedoch nach und nach verdampfen. Zusätzlich mindern Verbrennungsrückstände, Spriteintrag und Abrieb im Lauf der Zeit die Qualität des Öls. Deshalb ist es erforderlich, den Ölstand regelmäßig zu kontrollieren, bei Bedarf Flüssigkeit nachzufüllen und gelegentlich einen vollständigen Ölwechsel vorzunehmen. „Viele Autofahrer verlassen sich in Sachen Öl auf die Werkstatt oder die Fahrzeugtechnik“, so #userInhaber#. „Doch wenn die Signalleuchte blinkt, ist es mitunter schon zu spät!“ #userInhaber# rät deshalb dazu, den Ölstand routinemäßig bei circa jedem dritten Tankstopp zu prüfen: „Für ein korrektes Messergebnis sollte der Motor noch warm sein. Weil jedes Modell in Sachen Öl unterschiedliche und teils sehr spezifische Anforderungen an Füllmenge und Sorte stellt, orientieren Sie sich unbedingt an den Herstellerangaben.“ Auch für den aufwendigeren Ölwechsel gibt es verbindliche Vorgaben seitens der Fahrzeughersteller. Die für die Häufigkeit relevanten Parameter sind die gefahrene Strecke in Kilometern und – unabhängig des tatsächlichen Betriebs – ein zeitliches Intervall. #userInhaber# empfiehlt weniger versierten Schraubern, den Ölwechsel vom Fachmann durchführen zu lassen: „In Eigenregie erfordert ein Ölwechsel nicht nur das passende Werkzeug und nötige Geschick, auch die Entsorgung des Altöls kann zum Problem werden. Die meisten Werkstätten bieten einen Ölwechsel als Komplettservice oder als Teil einer umfassenderen Inspektion verhältnismäßig günstig an.“ Bei neueren Modellen überwacht indes der Bordcomputer den Ölvorrat des Fahrzeugs und meldet frühzeitig Handlungsbedarf. Dies gilt übrigens auch für Elektro- und Hybridantriebe: Diese benötigen zwar kein klassisches Motoröl, jedoch werden auch die hier eingesetzten, synthetischen Schmierstoffe aus Erdöl oder -gas gewonnen. Es scheint, dass auch die vermeintliche Zukunft der Mobilität nicht ohne das schwarze Gold auskommt. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Automatikregelung/ Motorradbremsung
25.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Handschaltung oder Automatik? Die zum 1. April 2021 in Kraft tretende Neufassung der Automatikregelung vereinfacht in der Ausbildung diese bislang folgenschwere Entscheidung. Denn mit dem Wegfall bestehender Beschränkungen sind Führerschein-bewerber in der Wahl des Getriebes zukünftig deutlich weniger festgelegt, der Erwerb einer Berechtigung für Schaltfahrzeuge gestaltet sich fortan unkomplizierter. Wir berichten in diesem Monat ausführlich über die Auswirkungen der Reform auf den Ausbildungsbetrieb und geben einen Überblick über Vor- und Nachteile der beiden Getriebearten. Passionierte Biker fühlen sich dem Gashebel vermeintlich mehr verbunden als der Bremse. Doch gerade das richtige Bremsverhalten will gelernt sein! Schließlich sind Zweiradfahrer bei Unfällen besonders gefährdet. Damit du auch in brenzligen Situationen die volle Kontrolle behältst, haben wir in diesem Monat jede Menge hilfreiche Tipps rund ums Bremsen für dich im Gepäck. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Neufassung der Automatikregelung ab 01. April 2021
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt Hans-Peter Wiegert von der Fahrschule Wiegert GmbH. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt Hans-Peter Wiegert. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ Hans-Peter Wiegert glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät Hans-Peter Wiegert deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Hans-Peter Wiegert jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 07841 / 280 101 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Wiegert GmbH, Sasbacherstr. 12, 77855 Achern.
Mehr erfahren >Alkohol am Steuer
16.02.2018 | FAHRSCHUL-WISSENWer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, riskiert empfindliche Bußgelder und hohe Strafen. Betroffen sind insbesondere junge Menschen, aber auch routinierte Fahrer lassen sich zu Trunkenheitsfahrten hinreißen. Beim Alkoholkonsum rangieren die Deutschen laut Statistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international nach wie vor in der Spitzengruppe. Ob ein Cocktail zur Lady‘s Night oder das sprichwörtliche Feierabendbier in der Kneipe: Alkoholische Getränke sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Feier- und Genusskultur. Doch spätestens auf dem Nachhauseweg wird die berauschende Heiterkeit schnell zum Partykiller. Denn im Straßenverkehr sind Bier, Wein und Schnaps eine der häufigsten Unfallursachen, häufig mit fatalen Folgen. Insbesondere junge Menschen und Fahranfänger erliegen den Versuchungen des Alkohols und lassen sich immer wieder zu riskanten Trunkenheitsfahrten hinreißen. #userInhaber# ist als Inhaber der #userName# von Berufswegen bestens mit den Gefahren des Alkohols vertraut und weiß um die Ursachen: „Die enthemmende Wirkung des Alkohols äußert sich in verminderter Angst und erhöhter Risikobereitschaft. Was für soziale Kontakte mitunter förderlich sein kann, hat auf der Straße schnell schwerwiegende Konsequenzen“. Denn bereits in geringen Mengen führt Alkoholkonsum zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der motorischen Fähigkeiten, der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens. „Bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte gegenüber einer nüchternen Person,“ erklärt #userInhaber#. „Im Straßenverkehr, wo auf unvorhergesehene Gefahren mitunter Reaktionen in Sekundenbruchteile erfordern, ist schon eine minimale Einschränkung der Fahrtüchtigkeit somit entscheidend.“ Vor allem unerfahrene Fahrer neigen zur Selbstüberschätzung und setzen sich wider besseres Wissens angetrunken hinters Steuer. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen für diese Gruppe besonders streng: Für Fahranfänger gilt bis zum Ablauf der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot. „Oft siegt schlicht die Bequemlichkeit über die Vernunft, wenn es nach einer durchzechten Nacht auf den Nachhauseweg geht,“ weiß #userInhaber#. „Ungeachtet aller Sicherheitsrisiken erscheint das eigene Auto verlockender als die vermeintlich teurere Fahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Mahnende Worte sind oft sinnlos, wenn junge Fahrer sich betrunken ans Steuer setzen wollen. Effektivere Strategien sind Prävention durch frühzeitige Aufklärung, um zu vermeiden, dass junge Menschen überhaupt in die Versuchung kommen. #userInhaber# empfiehlt den Fahrschülern, das eigene Auto beim Feiern ungeachtet jeglicher Promillegrenzen besser stehen zu lassen. „Sich Gedanken um alternative Transportwege zu machen, sollte selbstverständlicher Bestandteil der Abendplanung oder Feiervorbereitung sein. Um ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, ist eine angemessene Ausbildung deshalb unverzichtbar. Wer einmal verstanden hat, wie leichtfertig er das eigene Leben und auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit am Steuer aufs Spiel setzt, trifft im Zweifel die richtige Entscheidung und lässt das Auto stehen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Handy am Steuer
17.01.2018 | FAHRSCHUL-WISSENWer mit dem Handy am Steuer unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und riskiert empfindliche Strafen. Digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen. Das Smartphone als persönliche Management-Zentrale ist dabei unser ständiger Begleiter, häufig auch im Auto. Doch das Unfallrisiko ist enorm: Schon der kurze Blick aufs Display oder ein dringlicher Anruf lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und führt zu einer drastischen Reduzierung der Reaktionsfähigkeit. Junge Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Handy und Smartphone im Straßenverkehr zu sensibilisieren, ist inzwischen fester Bestandteil des Arbeitsalltags vieler Fahrlehrer. #userInhaber# von der #userName# nimmt das Thema ernst und setzt deshalb verstärkt auf Aufklärung in der Führerscheinausbildung: „Insbesondere jungen Menschen sind anfällig für die elektronischen Lockrufe ihrer Telefone.“ Um Fahranfängern das Gefahrenpotential bei der Handynutzung während der Fahrt zu verdeutlichen, bedient sich #userInhaber# eines einfachen Beispiels: „Telefonieren am Steuer ist ungefähr so wie Fahren mit 0,8 Promille. Wer mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h seine Aufmerksamkeit für nur eine Sekunde vom Straßenverkehr abwendet, verpasst bereits eine Strecke von 14 Metern. “ In Deutschland ist jegliche Handynutzung bei laufendem Motor gesetzlich verboten. Darunter fällt nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage, auch das Wegdrücken eines Anrufs oder die Bedienung des integrierten Navigationssystems per Hand ist untersagt. Dennoch ist das Handy am Steuer statistisch mittlerweile zur Unfallursache Nummer eins avanciert. Verstöße werden entsprechend streng geahndet: „Der Gesetzgeber hat reagiert und die Geldstrafen im Oktober 2017 noch einmal erhöht“, weiß #userInhaber#. „Wer jetzt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss satte 100 Euro bezahlen. Zudem gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.“ Erlaubt ist die Bedienung des Mobiltelefons ausschließlich bei Stillstand und ausgeschaltetem Motor. Wer unterwegs dennoch auch unterwegs nicht aufs Telefonieren verzichten kann oder will, muss in eine Freisprechanlage investieren. #userInhaber# weiß um die Gewohnheiten der Führerscheinneulinge und rät deshalb uneingeschränkt: „Die Freisprechanlage ist für die eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen inzwischen ebenso unverzichtbar wie der Gurt!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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