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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Hustensaft am Steuer – Punkte in Flensburg

15.12.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein Drogendelikt ist schneller begangen als man denkt Kurz eine Kopfschmerztablette einwerfen und dann zum gemütlichen Abend mit Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto lieber stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Doch bereits ohne den zusätzlichen Genuss von Alkohol können Hustensaft oder Schmerztabletten das Fahrverhalten beeinflussen. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten. Erschreckenden 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag fast ohne nachzudenken schlucken, unsere Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können. Doch das ist keine Entschuldigung. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, ist verpflichtet, den Beipackzettel vorher gründlich durchzulesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker zu informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, muss das Auto in der Garage bleiben.“ Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß #userInhaber#. Ähnlich gefährlich sind die schon erwähnten Schmerzmittel und ihre Kombination mit Alkohol. „Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zu viel sein“, erinnert der engagierte Fahrlehrer #userInhaber#. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt. Vergessen Sie das nicht – gerade jetzt während der Feiertage!“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Traumjob mit Verantwortung

15.05.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Beruf und Berufung liegen für Fahrlehrer dicht beieinander Wer hat Vorfahrt, wie berechnet sich der Bremsweg eines Pkws und was tun, wenn der Wagen auf der Autobahn liegen bleibt? Viele glauben, dass der Beruf des Fahrlehrers sich größtenteils darin erschöpft, Fragen wie diese zu beantworten – und ab und zu den Schülern ins Lenkrad zu greifen. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Hauptaufgabe eines Fahrlehrers ist, die Schüler zu sicheren Fahrern zu machen“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Und dazu reicht es nicht aus, ihnen theoretisches Wissen vorzusetzen.“ Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer, neben der fachlichen Kompetenz, vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. „Gerade junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus“, weiß #userInhaber#. „Ein gutes Verhältnis zu den Schülern ist daher ganz wichtig. Nur wenn wir sie erreichen, können wir ihnen bewusst machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr im schlimmsten Fall das Leben anderer – und ihr eigenes – zerstören können.“ Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate Praktikum. Auszubildende müssen mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen. Die Kosten für die Ausbildung liegen normalerweise zwischen 6.000 und 7.000 Euro. „Eine Investition, die sich lohnt, wenn man in einem sozialen Beruf mit Zukunft arbeiten will. Zudem kann Meister-Bafög beantragt werden“, erklärt der engagierte Fahrlehrer #userInhaber#. Fragen zur Fahrlehrerausbildung beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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